3. UN-Konvention Menschen mit Behinderung

Durch Ratifizierung der oben genannten UN-Konvention hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, den Umgang mit behinderten Menschen an den Kriterien dieser Konvention auszurichten. Zwar stehen die sog. klassischen Behinderungen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, aber die Konvention ist zweifellos auf psychisch behinderte Menschen genauso anzuwenden. Es wird eine der Aufgaben der Angehörigenselbsthilfe sein, die Umsetzung hinsichtlich psychisch kranker Menschen zu beobachten bzw. einzufordern. Zu diesem Thema haben wir weitere Informationen zusammengestellt.

* Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt
* Artikel aus der Welt am Sonntag
* Interview mit dem neuen Bundes-Behindertenbeauftragten
* Referat von Herrn Heß

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